HPV-Impfung

Ein besonderes Anliegen, das wir als Frauenärzte haben, besteht darin, mehr junge Frauen vor Gebärmutterhalskrebs zu schützen. Durch die HPV-Impfung ist es  möglich, ca. 70% der Fälle zu verhindern, also das persönliche Risiko im Zusammenhang mit der Vorsorge deutlich zu reduzieren. Weiterhin können auch durch die Impfung die zwar nicht lebensbedrohlichen, aber sehr lästigen und langwierig immer wieder auftretenden Feigwarzen (Condylomata acuminata) zuverlässig verhindert werden.

Das HP-Virus (Humanes Papilloma-Virus) ist verantwortlich für Infektionen der Haut beziehungsweise Schleimhaut.

Daneben ist erwiesen, dass das Virus, vor allem die Hochrisikotypen 16 und 18 des HP-Virus, ein wichtiger Faktor bei der Entstehung des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs) sind. Weiterhin sind andere, weniger risikoreiche HPV-Subtypen für die Entstehung von Condyloma acuminata (Genitalwarzen) verantwortlich, hier vor allem HPV 6 und 11.


Eine Impfung ist seit kurzem gegen die beiden Hochrisikotypen möglich. Ein weiterer, sogenannter tetravalenter Impfstoff richtet sich gegen alle 4 genannten Typen und bietet damit auch einen guten Schutz gegen Genitalwarzen.

Die Impfung besteht aus drei Dosen, die jeweils zum Zeitpunkt 0, dann zwei und sechs Monate später intramuskulär – in den Muskel am Oberarm – verabreicht werden. Wie lange der Impfschutz anhält, ist noch nicht eindeutig geklärt, acht Jahre gelten jedoch als sicher.

Wer und wann sollte geimpft werden?

Die Impfung wird bei Mädchen zwischen dem neunten und 15. Lebensjahr durchgeführt, bestenfalls vor dem ersten Geschlechtsverkehr, um eine Infektion mit den Erregern zu vermeiden.Weiterhin könnten im Einzelfall auch Jungen im gleichen Alter  geimpft werden, um eine Übertragung der Viren zu vermeiden. Allerdings ist der Impfstoff bislang für Männer nicht zugelassen.

Junge Frauen bis zum 25. Lebensjahr können ebenfalls noch geimpft werden, auch wenn sie bereits Geschlechtsverkehr hatten. Bei Mädchen über 17 Jahre ist die Impfung jedoch noch keine Kassenleistung, bzw. auf Kulanzbasis als Einzelfallentscheidung vom Entgegenkommen der Krankenkasse abhängig. In der Praxis werden hier vielfach die Kosten doch bis ca. 26 Jahre erstattet.

Auch Lebenspartner von Personen mit Genitalwarzen und Personen mit sexuell-übertragbaren Erkrankungen wie beispielsweise HIV sowie Frauen nach einer überstandenen Infektion mit dem HP-Virus können ebenfalls geimpft werden, um eine Reinfektion zu vermeiden.