Einlage und Lagekontrolle Spirale

Wenn die Pille nicht in Frage kommt

In der Regel kann eine Spirale nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet und eingesetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr kommt in bestimmten Fällen eine Pille nicht in Betracht. Zum Beispiel bei bekannter Epilepsie, die entsprechend medikamentös behandelt wird, bei Unverträglichkeit von Östrogenen oder Kombination mehrerer Risikofaktoren für Thrombosen (familiäre Thromboseneigung (Thrombophilie), starkem Übergewicht, Bluthochdruck oder Nikotinmißbrauch.

Von Ausnahmen abgesehen kommt nur die hormonhaltige Spirale in Frage. Näheres finden Sie hierzu auf der Seite Hormonspirale bzw. Kupferspirale.