Praxis & Medizin

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Pflicht seit 1.1.2015 | Praxis

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Für gesetzlich Krankenversicherte seit 1.1. 2015 Pflicht.

Bitte denken Sie daran, dass

  • wir ab sofort nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild akzeptieren können.
  • Ihre alte Krankenkassenkarte ohne Lichtbild nicht mehr gültig ist.
  • falls Sie keine neue Krankenkassenkarte vorweisen können, wir Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen müssen.

Wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse noch nicht zugeschickt bekommen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Die neue Karte ist der alten sehr ähnlich. Sie enthält vor allem personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Angaben zur Krankenversicherung. Hinzu kommen die Angabe des Geschlechts und ein Lichtbild. Das hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

 

Soweit die positiven Aspekte, die sich  - unseres Erachtens - hiermit auch schon erschöpfen. Wir haben das Lesegerät notgedrungen angeschafft, werden jedoch keinesfalls an der Zukunft geplanten Stammdatenaktualisierung teilnehmen.

Ihre Praxis Dr. Joachim Stein